wo kann ich mich informieren...? ...links Diesen Artikel ausdrucken... Diesen Artikel per E-Mail versenden...

wir können nicht alle Gesetze abbilden,
aber Automatenunternehmer können sich auf anderen Web-Seiten informieren.
z.B
www.kizina.de
hat sich in sehr kurzer Zeit vom kleinen Forum zum umfassenden Information Portal rund um die Themen gewerbliches Münzspiel, Automatenaufsteller, Wetten, staatliches Glücksspiel, Vergnügungssteuer, Spielverordnung, Laufzeit, Umsatzsteuer, Fun Games, Token, Hinterlegungsspeicher und vieles mehr entwickelt.

www.ptb.de/spielgeraete

www.forum-gewerberecht.de

www.isa-guide.de

www.DR-Bahr.com



Spielverordnung Diesen Artikel ausdrucken... Diesen Artikel per E-Mail versenden...
SpielVO plus Begründung sowie SpielverwaltungsVO

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§ 6a der SpielVO Diesen Artikel ausdrucken... Diesen Artikel per E-Mail versenden...

SpielVO   § 6a

Die Aufstellung und der Betrieb von Spielgeräten, die keine Bauartzulassung oder Erlaubnis nach den §§ 4,5,13 oder 14 erhalten haben oder die keiner Erlaubnis nach § 5a bedürfen, ist verboten,

a) wenn diese als Gewinn Berechtigung zum weiterspielen sowie sonstige Gewinnberechtigungen oder
Chancenerhöhungen anbieten oder
b) wenn auf Grundlage ihrer Spielergebnisse Gewinne ausgegeben ,ausgezahlt ,auf Konten,Geldkarten
oder ähnliche zur Geldauszahlung benutzbare Speichermedien aufgebucht werden
Die Rückgewähr getätigter Einsätze ist unzulässig.Die Gewährung von Freispielen ist nur zulässig,wenn sie
ausschließlich in unmittelbarem zeitlichen Anschluss an das entgeldliche Spiel abgespielt werden und nicht mehr als sechs Freispiele gewonnen werden können.

Zusatz /Anmerkung  (nicht in der SpielVO enthalten)

Mit dem Schreiben vom 19-06-2006 stellte die PTB ausdrücklich fest !
Für  Unterhaltunggeräte sind keine Zuständigkeiten der PTB in den einschlägigen Regelungen festgelegt.

Die PTB nimmt Prüfungen für Unterhaltungsgeräte nicht vor.



wie sehen die Ämter den § 6a oder die Run Time Box....? Diesen Artikel ausdrucken... Diesen Artikel per E-Mail versenden...
einige Statments und Genehmigungen zur Run Time Box.
Der div. Schriftverkehr ist sehr groß und zog sich über einen längern Zeitraum hin für ein
eigentlich "zulassungsfreies Unterhaltungsspiel" nach §6a der neuen SpielVO ! (?)

Die Stadt Hannover stellte fest :
 

Die Landeshauptstadt Hannover erteilt keine Genehmigungen
für einzelne oder mehrere oder generell für Spielgeräte!
Hierfür gibt es keine gesetzliche Ermächtigung.


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TÜV - Gutachten für RUN TIME Box Diesen Artikel ausdrucken... Diesen Artikel per E-Mail versenden...

Dieses Gutachen wurde vom TÜV-Nord für die Run Time Box "Spielen auf Zeit" erstellt.
Grundlage war die SpielVO und der Bundesratsbeschluss 655.


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Urteile - bezügl.Fun Game, Jackpot,Gewinnspiele  Diesen Artikel ausdrucken... Diesen Artikel per E-Mail versenden...
eine Sammlung von Urteilen

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